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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2006 - 2 M 216/06   

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https://dejure.org/2006,28049
OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2006 - 2 M 216/06 (https://dejure.org/2006,28049)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.06.2006 - 2 M 216/06 (https://dejure.org/2006,28049)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - 2 M 216/06 (https://dejure.org/2006,28049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-SOG § 7 I; ; LSA-SOG § 36 I; ; LSA-SOG § 88 I 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Platzverweisung aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Platzverweisung mit Meldeauflagen; Ausweitung eines Platzverweises auf Gebiete außerhalb des behördlichen Zuständigkeitsbereichs; Maßstab für die so genannte Gefahrenprognose; Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Rahmen von Sportveranstaltungen ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Platzverweisung aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2006 - 11 ME 172/06

    Rechtmäßigkeit einer auf eine polizeiliche Generalklausel gestützte Meldeauflage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2006 - 2 M 216/06
    Der im Rahmen des § 36 Abs. 1 SOG LSA erforderlichen Gefahrenprognose ist das Tatsachenwissen zugrunde zu legen, das der Verwaltungs- und Polizeibehörde zum Zeitpunkt ihres Einschreitens bekannt war; anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer Gefahr bejaht werden können (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14.06.2006 - 11 ME 172/06, m. w. Nachw.).

    Der damit erforderlichen Gefahrenprognose ist das Tatsachenwissen zugrunde zu legen, das der Verwaltungs- und Polizeibehörde zum Zeitpunkt ihres Einschreitens bekannt war; anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer Gefahr bejaht werden können (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14.06.2006 - 11 ME 172/06, m. w. Nachw.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16

    Aufenthaltsverbot gegenüber eines früheren Mitglieds einer gewaltbereiten

    Wahrzunehmen ist eine polizeiliche Aufgabe nicht nur dort, wo sich die polizeilich zu schützenden Personen oder Sachen befinden (so aber wohl Stephan/Deger, a.a.O., § 68 Rn. 3; Würtenberger/Heckmann, Polizeirecht in Bad.-Württ., 6. Aufl. Rn. 232), wo also der Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung droht, sondern auch dort, wo sich die Gefahrenquelle befindet (Belz/Mußmann u.a., a.a.O., § 68 Rn. 4 m.w.N.; Ruder, a.a.O., Rn. 138; so auch ausdrücklich § 88 Abs. 1 Satz 3 SOG LSA, vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.06.2006 - 2 M 216/06 - juris; im Ergebnis bereits ebenso für im Ausland drohende Gefahren durch gewaltbereite Fußballfans Senat, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 12/1/00 - VBlBW 2000, 474; OVG Bremen, Urt. v. 02.09.2008 - 1 A 161/06 - NordÖR 2009, 42 und OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 21.03.2006 - 1 B 7.04 - juris).
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